Zuständigkeiten bei Taubenproblemen

 
Potentielle Nistplätze für Tauben sind vielfältig: ob Parkhäuser, Tiefgaragen, Balkone, Photovoltaikanlagen, Solarmodule, Eisenträger, Kabelschächte, Klima- und Lüftungsanlagen oder im Allgemeinen Plätze sowie Gebäude. Dabei ist es nicht immer auf Anhieb ersichtlich, wie die Zuständigkeiten für die Lösung des Problems verteilt sind. Aufgrund des Tötungsverbots müssen Abwehrsysteme langfristig installiert werden. Dabei muss man schon im Ansatz eine Landung der Vögel auf gefährdeten Objekten unterbinden. Nach einer Weile verlieren die Tiere die Lust unattraktive Nist- und Sitzplätze anzufliegen. Essentiell von Bedeutung ist dabei auch die genaue Verteilung der Zuständigkeiten bei der Abwehr, wer ist denn jetzt zuständig bei einem Taubenbefall:
 
Zuständigkeit bei öffentlichen Plätzen und Gebäuden
Falls öffentliche Plätze und Gebäude verunreinigt werden, ist die Zuständigkeit bei der Gemeinde der Stadt oder dem Land, diese beauftragen die Reinigung und Abwehrmaßnamen. Darunter können Maßnahmen wie der Einsatz von Raubvögeln, die Fütterung mit Nahrungsmittel, „Verhütungsmittel“ oder die Errichtung von einem Taubenschlag entfallen. Solche Maßnahmen sind in der Regel selten örtlich begrenzt, sondern werden ganzheitlich betrachtet.
 
Zuständigkeit bei Gewerbe- und Wohnobjekten
Für den Schutz von Gewerbe- bzw. Wohnobjekten müssen hingegen Unternehmen und Hausbesitzer selbst sorgen. Gibt es bereits städtische Anstrengungen, den Taubenbefall einzudämmen und reicht dieser nicht aus, können auch zusätzlich Taubenabwehr-Spezialisten beauftragt werden, die einfache sowie zugleich effektive Abwehrmaßnahmen errichten. Auch in kleinen Räumen ist eine effektive Taubenabwehr möglich.
 
Bitte beachten: Pflichten von Vermietern

Vermieter haben die Pflicht, für die Taubenabwehr Ihrer Mieter aufzukommen. Es kann eine Mietminderung zur Folge haben, wenn nach mehrmaliger Aufforderung der Vermieter keine angemessenen Maßnahmen zur Abwehr der Vögel ergreift. 
Achtung: Als Mangel zählen hierbei schon Verunreinigungen, die auf der Loggia oder vor dem Gebäude vorhanden sind, da durch das Schuhwerk Krankheitserreger in die Wohnung gelangen können (siehe Gerichtsbeschluss, München, Az. 5 C 857/04). 

Relevante Erfahrung für jeden Anwendungsfall
Die Taubenabwehr kann je nach Art des Objektes, das geschützt werden soll, vielfältig und unterschiedlich ausfallen. Je nach Art der Anforderung kann die Einheit3 GmbH oft mit geringem Aufwand helfen: Beispielsweise verwenden wir Vogelschutznetze bei großen Gebäuden, die ausgeprägte Räume besitzen und verwinkelte Bauweisen ausweisen. Oftmals sind auch lediglich verstärkte Taubenspikes hilfreich und stellen eine ausreichende Maßnahme dar. Bei einem starken Befall ist jedoch die richtige Kombination der Taubenabwehrsysteme vonnöten, um die wir uns gerne kümmerten. Wir sind lange in diesem Bereich tätig und besitzen über relevantes Knowhow, um auch größere Taubenschwärme effektiv und langfristig abzuwehren.

Präventive Taubenvergrämung ist günstiger
Es ist ratsam, beim Bemerken eines Erstbefalls eines unseren Passivsysteme zu installieren. So schützen Sie Ihr Heim schon von Anfang an vor einem Befall und ersticken das Problem im Keim.

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