Kann Taubenabwehr von der Steuer abgesetzt werden? Die Kosten für eine Taubenabwehr ist zu einem Teil nach (§35a, Abs.3 EstG) steuerlich abzugsfähig

Aus unserer täglichen Arbeit kann ich das mit einem „ja“ beantworten. Da wir keine Steuerberatung, sondern Taubenabwehr-Experten sind, ist das keine steuerliche Beratung.

Als Werbungskosten oder Betriebsausgaben ist die Montage einer Taubenabwehr problemlos abzugsfähig, wenn Sie diese Kosten so verbuchen können . Es muss ein Einkunftsbezug (Mieteinkünfte) oder die Berufstätigkeit (selbstständig) klar erkennbar sein.

1.) Bei privaten Hausbesitzern von Mietobjekten, Anmeldung über die Einkommenssteuer Anlage V:

  • Eine Taubenvergrämung (z.B. das Verjagen der Tiere), Beratung ohne Materialeinsatz durch eine Fachfirma ist eine haushaltsnahe Dienstleistung und mit maximal 4.000.-€ anrechenbar.

  • Die Montage einer Taubenabwehr, eines Taubenabwehrsystems ist eine Handwerksleistung und mit 20% max. 1.200.-€ anrechenbar.

2.) Bei gewerblichem Betrieb:

  • Die Taubenabwehr ist über die Betriebsausgaben voll anrechenbar

Wie muss eine Rechnung für Taubenabwehr aussehen, die das Finanzamt akzeptiert?

  • Beratung- und Vergrämung
  • Arbeit
  • Fahrtkosten
  • Materialkosten

Aus der Rechnung müssen die korrekten Kosten hervorgehen, entweder als Prozentzahl oder als Summe.

Nachweispflicht: Das Finanzamt kann nach Aufforderung die Handwerksleistung durch die Vorlage der Rechnung und oder Kontoauszuges einfordern.

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