Zuständigkeit bei Taubenplage
Aufgrund des Tötungsverbots müssen Abwehrsysteme langfristig installiert werden. Dabei muss man schon im Ansatz eine Landung der Vögel auf gefährdeten Objekten unterbinden. Nach einer Weile verlieren die Tiere die Lust unattraktive Nist- und Sitzplätze anzufliegen. Essentiell von Bedeutung ist dabei auch die genaue Verteilung der Zuständigkeiten bei der Abwehr, wer ist denn jetzt zuständig bei einem Taubenbefall:
Zuständigkeit bei öffentlichen Plätzen und Gebäuden:
Falls öffentliche Plätze und Gebäude verunreinigt werden, ist die Zuständigkeit bei der Gemeinde der Stadt oder dem Land, diese beauftragen die Reinigung und Abwehrmaßnamen. Darunter können als Maßnahmen der Einsatz von Raubvögeln, die Fütterung mit Nahrungsmittel, die Verhütungsmittel enthalten und die Errichtung von einem Taubenschlag, in dem eine Vielzahl an Tauben verpflegt werden. Nur in seltenen Fällen werden dabei örtlich begrenzte Maßnahmen wie bspw. Spikes oder Netze eingesetzt.
Zuständigkeit bei Gewerbeobjekten und Wohnobjekten
Für den Schutz von einem Gewerbe- bzw. Wohnobjekt müssen Unternehmen oder Hausbesitzer selbst sorgen. Gibt es bereits städtische Anstrengungen den Taubenbefall einzudämmen und erfolgt dieser nicht auf angemessene Weise, können Taubenabwehr Spezialisten beauftragt werden, die einfache und zugleich effektive Abwehrmaßnahmen errichten. Es ist auf kleinem Raum eine effektive Taubenabwehr möglich. Diese löst das Problem mit den Vögeln in der Regel langfristig.
Vermieter haben die Pflicht, für die Taubenabwehr für Ihre Mieter aufzukommen. Es kann eine Mietminderung zur Folge haben, wenn nach mehrmaliger Aufforderung der Vermieter keine angemessenen Maßnahmen zur Abwehr der Vögel ergreift. Vorsicht: Als Mangel zählen hierbei schon Verunreinigungen, die vor dem Haus vorhanden sind. Das geht aus München, Az. 5 C 857/04 hervor, da durch die Schuhe die Krankheitserreger in die Wohnung getragen werden können.
Die Taubenabwehr kann je nach Art des Objektes, welches geschützt werden soll, vielfältig sowie unterschiedlich ausfallen. EINHEIT3 verwendet bspw. bei großen Gebäuden, die ausgeprägte Räume besitzen und einer verwinkelten Bauweise entsprechen, Vogelschutznetz. Es können mit minimalen Aufwand an Materialien sehr große Flächen mit dem Vogelnetz geschützt werden. Auf Attikas setzt die EINHEIT3 häufig verstärkte Taubenspikes ein, welche normalerweise eine ausreichende Maßnahme des Anladeschutzes darstellen.
Bei einem starken Befall ist die richtige Kombinatiom der Taubenabwehrsysteme von Nöten um die sich die EINHEIT3 GmbH gerne kümmert. Wir sind lange in diesem Bereich tätig und besitzen über relevantes Know-How, um auch größere Taubenschwärme effektiv und langfristig abzuwehren.
Es ist ratsam beim bemerken eines Erstbefalls eines unseren Passivsysteme zu installieren. So schützen Sie Ihr Heim schon im Vorhinein vor einem Befall mit den Tauben und machen es für die Vögel uninteressant. Dadurch ersticken Sie das Probleme im Keim.